Was ist die Grundversicherung (KVG)?
Die Grundversicherung ist für jede in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Person verpflichtend. Sie deckt Pflegeleistungen und Behandlungskosten bei Krankheit, Unfall oder auch Geburt ab. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) regelt auch den Umfang der Krankenversicherung Leistungen der Grundversicherung. Alle Leistungen der Grundversicherung sind somit gleich. Die Krankenkassenanbieter haben bei dieser obligatorischen Krankenversicherung eine Aufnahmepflicht. D.h. unabhängig vom Alter und dem Gesundheitszustand, müssen die Krankenkassen jede Person in die Grundversicherung aufnehmen.
Jeder Versicherte zahlt monatlich Beiträge an die Krankenkasse. Die Prämie variiert je nach Versicherer und von Kanton zu Kanton. Für Kinder und Jugendliche gelten tiefere Prämien als für Erwachsene. Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln haben Anspruch auf die Prämienverbilligung.
Wer braucht eine Grundversicherung (KVG)?
Jede Person braucht von Geburt an eine persönliche Versicherung, es besteht keine Mitversicherung von Familienangehörigen. Solange die Versicherung im Kanton gültig ist, können Sie einen Krankenversicherungsträger frei wählen. Die Grundversicherung kann jedes Jahr ersetzt werden.
Die Franchise:
Jeder hat sich schon gefragt was genau das ist, aber man hört lediglich von Beträgen, die beglichen werden müssen, ohne zu wissen was das überhaupt bedeutet. Vereinfacht gesagt ist die Franchise der Selbstbehalt, welcher der Versicherte zahlen muss, bevor die Versicherung ihren Beitrag an die Behandlungskosten leistet. Sie beginnt mit der ersten Sekunde des neuen Jahres und endet mit der Mitternachtsglocke am 31. Dezember jedes Jahres.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es bei der Krankenkasse eine 0.- Franchise.
Sie können jedoch freiwillig eine Franchise von 100, 200, 300,400, 500, 600 oder sogar von 2500 Schweizer Franken wählen, um die Versicherungsprämien zu senken.
Bei den Kindern muss man sich die Einführung einer Franchise gründlich überlegen, da es nicht immer einfach ist die Gesundheit unserer Kinder vorherzusehen und unter Kontrolle zu halten.
Der Selbstbehalt:
Nach erreichen der Jahresfranchisen – Limite, werden Sie von den Arzt- und Behandlungskosten nicht ganz erlöst. Denn sollten Sie die Jahresfranchise überschreiten, werden Ihnen 10% der anfallenden Behandlungskosten weiterhin belastet. Aber auch der Selbstbehalt hat seine Grenzen. Sie zahlen 10% bis zu einem Maximalen Betrag von 700.– CHF. Wie die Franchise gilt der Selbstbehalt für ein Jahr.